Darf ich die werte Presse einmal an etwas erinnern?
§ 267 StGB: Urkundenfälschung
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Natürlich ist mir klar, dass die Herren und Damen Persönlichkeitsrechtsvertreter den Google-Alert auf Powersearch gesetzt haben, um ja gegen jede unliebsame Berichterstattung umgehend vorzugehen.
Trotzdem. Wir reden hier über einen Straftatbestand. Nicht über ein eigenwilliges Kugelschreiberchen, das ohne Zutun seines Herrn magisch getrieben über das Papier flitzt. Es wäre schön, wenn dieser Tatsache Rechnung getragen würde, statt sie beiläufig in einem Nebensatz abzutun. Und sei der Kugelschreiber auch noch so gekrönt.
See you at the watercooler
PS: Das Zitat stammt aus einem StGB, das ungefähr 20 Jahre alt ist. Damit soll nicht auf die Tatsache verwiesen werden, dass Urkundenfälschung schon etwas länger strafbar ist, sondern lediglich darauf, dass sich der Paragraf durchaus an andere Stelle geschoben haben könnte ...
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Natürlich ist mir klar, dass die Herren und Damen Persönlichkeitsrechtsvertreter den Google-Alert auf Powersearch gesetzt haben, um ja gegen jede unliebsame Berichterstattung umgehend vorzugehen.
Trotzdem. Wir reden hier über einen Straftatbestand. Nicht über ein eigenwilliges Kugelschreiberchen, das ohne Zutun seines Herrn magisch getrieben über das Papier flitzt. Es wäre schön, wenn dieser Tatsache Rechnung getragen würde, statt sie beiläufig in einem Nebensatz abzutun. Und sei der Kugelschreiber auch noch so gekrönt.
See you at the watercooler
PS: Das Zitat stammt aus einem StGB, das ungefähr 20 Jahre alt ist. Damit soll nicht auf die Tatsache verwiesen werden, dass Urkundenfälschung schon etwas länger strafbar ist, sondern lediglich darauf, dass sich der Paragraf durchaus an andere Stelle geschoben haben könnte ...
Katzenauge - 11. Aug, 11:07





